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OWS

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
der PPHU POLIMAT Sp. z oo Produkte vom 06.02.2025

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufverträge stellen Allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne des Art. 384 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar und gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die von PPHU POLIMAT Sp. z oo als Verkäufer abgeschlossen werden und sind ein integraler Bestandteil des Vertrags.

2. Die Bestimmungen dieser Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die die Ware zu Zwecken erwirbt, die nicht mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

3. Die im weiteren Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufverträge verwendeten Begriffe bedeuten:
– Allgemeine Geschäftsbedingungen – diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufverträge, die von PPHU POLIMAT Sp. z oo mit Sitz in Kruszwica abgeschlossen werden“; 
- Verkäufer – PPHU POLIMAT Sp. z oo mit Sitz in Przedbojewice;
- Käufer – das Unternehmen, das die andere Partei des Kaufvertrags ist (der Auftragnehmer PPHU POLIMAT Sp. z oo mit Sitz in Kruszwica);
- Parteien – Verkäufer und Käufer;
- Waren – Handelswaren und Produkte, die von PPHU POLIMAT Sp. z oo im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Auftragnehmer oder auf der Grundlage einer Bestellung des Auftragnehmers hergestellt und/oder verkauft werden.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung stellen die vollständige und einzige vertragliche Regelung für die Parteien im Rahmen des Warenverkaufs dar. Die Verwendung anderer Vertragsvorlagen als dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere der vom Käufer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsvorlagen und Regelungen, ist ausgeschlossen. Abweichungen des Verkäufers von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen keinen Verzicht auf die Ausübung der betreffenden Rechte dar.
5. In besonderen Fällen können die Parteien schriftlich einen gegenseitigen Kaufvertrag mit von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bestimmungen abschließen, was jedoch nichtig ist. Die geänderten Bestimmungen gelten nur für ein bestimmtes Handelsgeschäft.

6. Ankündigungen, Anzeigen, Preislisten und andere Informationen, die sich an die Öffentlichkeit oder an Einzelpersonen richten, gelten im Zweifel nicht als Angebot, sondern als Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages.

7. Alle Materialien bezüglich der Waren sind Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen weder kopiert noch verbreitet werden. Alle in Katalogen, Prospekten, Werbe- und Informationsschreiben enthaltenen Informationen stellen kein Angebot im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Angaben zu Abmessungen, Farben, Gewicht, Beschreibungen oder Zeichnungen in kommerziellen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken, sofern nicht anders angegeben.

II. Vertragsabschluss
1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich aufgrund einer Bestellung des Käufers.

2. Als Werktag gilt der Eingang der Bestellung bis 14:00 Uhr
3. In Sonderfällen (z. B. bei sehr großen Bestellungen für einen Produkttyp) übermittelt der Verkäufer in Absprache mit dem Käufer einen Lieferplan. Der Käufer ist verpflichtet, diesen unverzüglich (innerhalb von maximal 2 Werktagen) zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei Vorbehalten oder Änderungsbedarf wird die Bestellung nach der endgültigen Bestätigung der Annahme der Bestellung mit Änderungen oder Vorbehalten durch Polimat bearbeitet.

4. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab und reklamiert der Kunde dies nicht innerhalb von 1 Werktag schriftlich, gilt dies als Annahme der Bestätigung durch den Käufer.

5. Der Verkäufer ist an die Annahme der Bestellung nicht gebunden, wenn ihm aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder des Verhaltens des Käufers oder sonstiger Dritter, die Lieferung und der Verkauf der Produkte übermäßig erschwert oder unmöglich gemacht wird.

6. Kann der Verkäufer den Vertrag aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erfüllen, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht gilt bis zum vereinbarten Liefer-/Empfangstermin der Ware. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch den Käufer und/oder dessen Geschäftspartner oder Auftragnehmer verursacht werden. Der Rücktritt des Verkäufers begründet keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

7. Die vom Käufer an den Verkäufer gesendete Bestellung muss die Daten des Käufers, detaillierte Informationen zu den bestellten Produkten, die Lieferadresse sowie den Vor- und Nachnamen der Person enthalten, die die Bestellung aufgibt.

Die oben genannten Daten müssen zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer angegeben werden.

Auftragserfüllung
1. Der Beginn der Auftragserfüllungsfrist ist die Annahme der Bestellung durch Polimat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Erfüllungsfrist im Falle eines Ausfalls, einer Stornierung oder einer Verzögerung von Lieferungen durch den Hersteller oder Lieferanten des Verkäufers oder anderer unvorhergesehener zufälliger Ereignisse zu verschieben, die der Verkäufer nicht bewältigen konnte und die er zudem nicht vorhergesehen hat und nicht vorhersehen konnte.

2. Abholbereitschaft der Bestellung

Die Standardlieferzeit beträgt 3-5 Werktage. Eine Standardbestellung ist eine Bestellung gemischter Produkte aus dem POLIMAT-Katalog im Wert von bis zu 5.000,00 PLN netto, wobei die angegebene Frist nicht für Produkte gilt, die aufgrund der Besonderheiten der Produktherstellung eine längere Lieferzeit benötigen. Der Liefertermin einer solchen Bestellung wird individuell mit der Verkaufsabteilung des Verkäufers vereinbart. Polimat behält sich jedoch das Recht vor, die Ware auch am nächsten Tag nach der Bestellung des Käufers zu versenden, sofern die Ware „sofort verfügbar“ ist. 3. Die Frist für die Ausführung einer Bestellung über einen Betrag, der den Wert der Standardbestellung übersteigt, wird individuell mit der Verkaufsabteilung des Verkäufers vereinbart. 4. Bestellungen von Produkten eines Typs mit mehr als 100 Stück müssen einen Monat vor der Bestellung eine Prognose vorausgehen. Eine solche Prognose ist für den Käufer nicht bindend, ist aber zur Sicherung der Rohstoffe erforderlich. 5. In Sonderfällen kann der Verkäufer vom Käufer eine Anzahlung für die bestellte Ware verlangen.
6. Der Käufer kann eine Standardbestellung bis zu einem Tag nach der Bestellung stornieren, sofern Polimat zuvor zustimmt und die Bestellung nicht früher von Polimat abgeschlossen (abgeschickt) wurde. In diesem Fall trägt der Käufer sowohl bei der Ausführung der Bestellung als auch bei deren Ablehnung die Versandkosten für Hin- und Rückversand der Bestellung. Versandkosten werden dem Kunden nur dann nicht in Rechnung gestellt, wenn diese nicht vom Kurierdienst erhoben werden.

7. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Abholbereitschaft zum vereinbarten Termin gemeldet wurde und die tatsächliche Abholung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht erfolgte. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die bestellte Ware mit dem Datum der Abholbereitschaft in Rechnung zu stellen, sobald sie dem Käufer im Lager des Verkäufers zur Verfügung gestellt wurde.

8. Im Falle einer unvollständigen Ausführung der Bestellung aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, behandelt der Verkäufer diese als Differenzbestellung und verpflichtet sich, diese schnellstmöglich auszuführen.
9. Die vom Verkäufer angegebenen Liefertermine dienen nur zu Informationszwecken, und ihre Nichteinhaltung durch den Verkäufer berechtigt den Käufer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen wegen Lieferverzögerungen. Für den Fall, dass Verzögerungen des Liefertermins aufgrund von Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, z. B. höhere Gewalt, Epidemien, Transportverzögerungen und -probleme, Mangel an Rohstoffen und Materialien usw., 90 Tage ab Ablauf des angegebenen Liefertermins überschreiten, hat jede Partei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 10. Der Verkäufer haftet nicht für höhere Gewalt. Unter dem Begriff höhere Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das auch bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar war, außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt und dem er auch durch die gebotene Sorgfalt nicht entgegentreten konnte. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere: Generalstreik, innere Konflikte im In- oder Ausland, Blockaden von Grenzübergängen, Häfen oder anderen häufig genutzten Ein- oder Ausgangspunkten, Export- oder Importverbote, Erdbeben, Überschwemmungen, Epidemien und andere Ereignisse elementarer Naturgewalten, Probleme bei der Versorgung mit Rohstoffen, die der Verkäufer nicht bewältigen konnte und die er zudem nicht vorhergesehen hat und nicht vorhersehen konnte.

IV. Preise
1. Das Preisniveau für die verkauften Waren ist im Formular des Auftragnehmers angegeben. Sofern bei der Bestellung von Lieferungen des Verkäufers nichts anderes vereinbart wurde, beinhaltet der Preis, wenn deren Wert den Betrag von 1.000 PLN netto nach Abzug von Rabatten übersteigt, den Transport zum im Formular des Auftragnehmers angegebenen Lieferort sowie die Verpackungskosten.

2. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis für die gekaufte Ware innerhalb der in der vom Verkäufer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung angegebenen Frist zu zahlen.

3. Die Parteien vereinbaren, dass Mehrwertsteuerrechnungen per E-Mail ausgestellt und zugestellt werden, ohne dass der Käufer als Rechnungsempfänger die Unterschrift leisten muss. Mit der Bestellung ermächtigt der Käufer den Verkäufer, eine Mehrwertsteuerrechnung ohne seine Unterschrift auszustellen.

4. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben ist.

5. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6. Hat der Verkäufer berechtigte Bedenken, dass der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, vor Herausgabe der Ware und ungeachtet bisheriger Zahlungsvereinbarungen die Zahlung des gesamten fälligen Betrages vor Erhalt der Ware zu verlangen oder mit Zustimmung des Verkäufers sonstige Sicherheiten oder Bürgschaften für die Zahlung zu stellen.

7. Für den Fall, dass der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt, verpflichtet er sich, der Versicherung des Verkäufers Finanzdaten zur Verfügung zu stellen. Der im Kaufvertrag gewährte Kredit

cki (Zahlung mit Zahlungsaufschub) kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Dieses Recht gilt für alle Verträge und Bestellungen, deren Gegenstand dem Käufer noch nicht zugestellt wurde. In diesem Fall, d. h. bei fehlender Auftragsversicherung, ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor der Zustellung zu bezahlen.

Übersteigt der Wert der Bestellung die Versicherungssumme, ist der Käufer verpflichtet, die Differenz zwischen Versicherungswert und Bestellwert in Form einer Vorauszahlung zu bezahlen.

8. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Verzugszinsen im Handelsverkehr zu verlangen.

9. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer – ungeachtet des mit dem Käufer vereinbarten Lieferplans – berechtigt, weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen. Dem Käufer stehen aus der Ausübung dieses Rechts durch den Verkäufer keine Schadensersatzansprüche zu.
10. Eventuelle Vorbehalte, Anmerkungen oder Beschwerden des Käufers sowie Klärungshandlungen bezüglich des Verkaufs und der erbrachten Dienstleistungen hemmen nicht den Lauf der vereinbarten Zahlungsfrist.

V. Wareneingang
1. Bei Lieferungen durch den Transporteur des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Warenmenge nach Erhalt zu prüfen und die Lieferung auf den vom Verkäufer ausgestellten Dokumenten zu bestätigen. Reklamationen bezüglich Menge und äußerer Schäden sind nach Erhalt der Ware zu melden, andernfalls wird die Reklamation abgelehnt.
2. Bei Lieferung durch eine Spedition ist der Käufer verpflichtet, das erhaltene Paket, Palette sorgfältig zu prüfen und im Schadensfall noch am selben Tag ein Schadensprotokoll zu erstellen und den Schaden mittels Fotodokumentation zu dokumentieren.
3. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sorgfältig und gründlich auf Menge und Qualität, Einhaltung der in der Bestellung angegebenen technischen Spezifikationen und auf sichtbare Mängel zu prüfen. Die beigefügte Warendokumentation unterliegt ebenfalls der Prüfung. Nach der Warenprüfung wird das Lieferdokument (Waren- oder Transportdokument) unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Lieferdokuments gilt als Bestätigung der Übereinstimmung der angegebenen Parameter mit dem Vertrag und des Fehlens von Mängeln, die bei einer sorgfältigen und gründlichen Wareneingangsprüfung festgestellt werden konnten.

4. Der Mindestbestellwert für die Lieferung auf Kosten des Verkäufers beträgt 1.000 PLN netto nach Abzug des Käuferrabatts, wobei der Verkäufer die Transportroute und das Transportmittel sowie das Transportunternehmen auswählt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Die Parteien vereinbaren, dass die Kosten für das Verladen der Ware auf das Transportmittel vom Verkäufer und die Kosten für das Entladen vom Käufer getragen werden, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

6. Die bestellte Ware muss innerhalb von 3 Werktagen ab dem von Polimat festgelegten Abholtermin abgeholt werden. Wenn der Verkäufer einen anderen Abhol-/Liefertermin festlegt, beginnt die Frist ab diesem Datum.

7. Polimat behält sich das Recht vor, dem Käufer die Kosten für die Lagerung bereitgestellter, aber nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholter Ware in Rechnung zu stellen. Die Lagerung dieser Ware kann auf Kosten und Gefahr des Käufers an Dritte übertragen werden.

8. Für das Entladen ist der Käufer verantwortlich. Für Schäden, die beim Entladen entstehen, haftet der Verkäufer nicht.

9. Gekaufte Produkte können nicht zurückgegeben werden. In Ausnahmefällen kann der Käufer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und zu den von ihm festgelegten Bedingungen die gekaufte Ware zum vollen Wert auf eigene Kosten zurückgeben. Die Kosten für die Prüfung und Neuverpackung der Ware betragen 5–20 % des Warenwerts. Voraussetzung für die Annahme der zurückgegebenen Ware durch den Verkäufer ist die Bestätigung des Lagermitarbeiters des Verkäufers, dass die Ware zum vollen Wert ist.
Von der Rückgabe ausgeschlossen sind ausschließlich Produkte, die spätestens vor einem Jahr ab dem auf dem Produktionsetikett angegebenen Produktionsdatum direkt beim Verkäufer gekauft wurden und durch einen bei der Meldung des Rückgabewunsches zugesandten Verkaufsbeleg bestätigt wurden.
a) Bei Speditionssendungen oder Lieferung durch den Transport des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Annahme der zurückgesandten Ware zu verweigern, wenn der Lagermitarbeiter des Verkäufers mechanische Schäden am Produkt feststellt, sowie die Übereinstimmung der Rücksendung mit den Vereinbarungen, mechanische, quantitative Mängel usw. innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Sendung zu überprüfen, und nach Ablauf dieser Frist wird der Verkäufer entscheiden, die Rücksendung anzunehmen und eine Korrektur vorzunehmen oder das Produkt auf Kosten des Käufers zu entsorgen. Alternativ kann die Ware auf Kosten des Käufers zurückgesandt werden. b) Bei Abholung der Ware durch den eigenen Transport des Kunden behält sich der Verkäufer außerdem das Recht vor, die Ware innerhalb von 7 Werktagen ab ihrem Eingang am Hauptsitz des Verkäufers zu überprüfen, und nach Ablauf dieser Frist wird der Verkäufer entscheiden, die Rücksendung anzunehmen und eine Korrektur vorzunehmen oder das Produkt auf Kosten des Käufers zu entsorgen, ggf.

d. h. die Rücksendung der Ware auf Kosten des Käufers.

c) Mit der Übergabe der Ware akzeptiert der Käufer die dargestellten Bedingungen bezüglich der jeweiligen Rückgabe.

10. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware ab Werk oder Lager des Verkäufers an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Mängel an der Ware selbst oder ihrer Verpackung, die nach diesem Zeitpunkt auftreten. Erfolgt die Lieferung mit Polimat-eigenen Transportmitteln, geht die Haftung mit der Entladung der Ware an der Lieferadresse auf den Käufer über.

11. Der Käufer ist verpflichtet, die Paletten, auf denen die Waren geliefert wurden, an den Verkäufer zurückzugeben. Andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, die gelieferten Paletten in Rechnung zu stellen.

VI. Qualität
1. Anforderungen an technische und qualitative Parameter, Zulassungen und Zertifikate sind vom Käufer in der Bestellung anzugeben. Sofern in der Bestellung/Vereinbarung keine Qualitätsanforderungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegt sind, wird davon ausgegangen, dass die Produkte und Toleranzen den geltenden Normen und Eigenschaften des Materials entsprechen, aus dem sie hergestellt werden. Der Verkäufer erklärt sich berechtigt, technologische Änderungen an den angebotenen Produkten vorzunehmen und stellt keine detaillierten Informationen über den technologischen Prozess der Herstellung bereit.

Der Verkäufer erklärt, dass der Käufer bei nicht standardmäßig montierten Produkten, z. B. in Nischen, verpflichtet ist, nach den tatsächlichen Abmessungen zu fragen. Unter Berücksichtigung der Verwendung von Nennmaßen im Handel.

2. Alle in Werbematerialien, Broschüren und auf der Website enthaltenen technischen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und können im Falle von Abweichungen vom tatsächlichen Zustand keine Ansprüche gegen den Verkäufer begründen.

VII. Mängel der verkauften Sache
1. Erhebt der Käufer innerhalb eines Tages nach Erhalt der Ware keine schriftlichen Vorbehalte, gilt die Ware als vom Käufer genehmigt. Nach Ablauf der Frist ist die Haftung für Mängel, die bei einer normalen, ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar sind, ausgeschlossen. Der Verkäufer berücksichtigt keine Mängelrügen, Fehlmengen oder Nichtübereinstimmungen der Ware, wenn diese bei einer normalen Prüfung erkennbar waren und eine solche Prüfung nicht durchgeführt wurde.

Gemäß Art. 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt der Verkäufer, dass er jegliche Haftung im Rahmen der Gewährleistung ausschließt, und der Käufer erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden, indem er unter diesen Bedingungen Käufe tätigt.

2. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Käufer verpflichtet sich, die mangelhafte Ware dem Verkäufer auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die reklamierte Ware muss dem Käufer bis zur schriftlichen Mitteilung des Verkäufers über den Abschluss des Reklamationsverfahrens in einer prüfbaren Form zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Bearbeitung der Reklamation ist die eindeutige Identifizierung des Produkts, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und die Vorlage von Beweismitteln. Der Käufer ist verpflichtet, in seiner Reklamation – andernfalls wird die Reklamation abgelehnt und nicht bearbeitet – alle Warenparameter, Kauf-, Transport- und Lagerumstände sowie auf Verlangen des Verkäufers weitere für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Dokumente, Fotos und Informationen anzugeben. Die Verweigerung zusätzlicher Erklärungen und die Beifügung der erforderlichen Dokumente gilt als Ablehnung der Reklamation durch den Verkäufer. Polimat behält sich das Recht vor, die gemeldeten Mängel nur auf der Grundlage der erhaltenen Fotodokumentation zu überprüfen, ohne diesbezüglich eine Inspektion durchzuführen, falls Polimat auf dieser Grundlage in der Lage ist, den Mangel zu beurteilen (dies ist ein einseitiges Recht von Polimat). 3. Alle Garantiebedingungen sind in der Garantiekarte des Verkäufers aufgeführt. 4. Die Prüfung der Reklamation erfolgt schriftlich, bei sonstiger Nichtigkeit, nachdem der Verkäufer die reklamierte Warenpartie geprüft oder ein Gutachten eingeholt hat. Im Falle einer Anerkennung der Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer nach seinem einseitigen Ermessen, den Mangel zu beheben, die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware zu ersetzen oder innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist einen Betrag in Höhe des Warenwerts zurückzuerstatten. Wenn der Warenaustausch unmöglich ist oder mit der Notwendigkeit verbunden ist, dem Verkäufer zusätzliche Kosten zu tragen, hat der Verkäufer das Recht, den Warenaustausch abzulehnen und dem Käufer den entsprechenden Teil des Preises zurückzuerstatten.
5. Der Verkäufer ist von der Gewährleistungshaftung und der Haftung für nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung befreit, wenn die Mängel der Ware auf unsachgemäße Lagerung oder internen Transport beim Käufer oder dessen Geschäftspartner sowie auf eine Montage oder Verwendung zurückzuführen sind, die nicht den der Ware vom Verkäufer beigefügten Anweisungen entspricht.
6. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers sowie vor der Prüfung und Prüfung der Reklamation repariert hat

tion die gekaufte Ware ganz oder teilweise selbst oder durch einen Geschäftspartner verkauft, verarbeitet und Kenntnis von deren Mängeln, Beschädigungen oder falschen Parametern hatte.

7. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für den Verkauf von Waren, die als „zweite Wahl“, „Ausstellungsware“ oder mit ähnlichen Eintragungen gekennzeichnet sind, auch nicht bei Bereitstellung der dazugehörigen technischen Dokumentation. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Garantie und Gewährleistung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

8. Die Einleitung eines Reklamationsverfahrens entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, den Preis für die gelieferte Ware zu bezahlen.

9. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware gemäß der Bestellung des Käufers zu liefern und haftet nicht für deren weitere Verwendung. Die Verwendung, Verarbeitung und Veränderung der Ware durch den Käufer erfolgt ausschließlich auf dessen Risiko.

10. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit den technischen, qualitativen Parametern und Eigenschaften der gekauften Ware sowie den Grundsätzen ihrer Lagerung, Konservierung und Reinigung vertraut zu machen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an Waren, die entgegen den Empfehlungen für die gekauften Produkte behandelt wurden.

11. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Käufer direkt, indirekt oder durch Dritte entstehen. Der Verkäufer haftet nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese vom Käufer nachgewiesen werden und auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen sind. In jedem Fall darf die Höhe der Ansprüche und Entschädigungen 100 % des Wertes der mangelhaften oder beschädigten Ware nicht übersteigen. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn des Käufers.

Diese Bestimmung berührt nicht die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Haftung des Verkäufers vollständig ausschließen.

VIII. Sicherheit
1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages davon abhängig zu machen, dass der Käufer für seine gegenwärtigen oder künftigen Forderungen Sicherheiten in einer vom Verkäufer akzeptierten Form, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft, leistet.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung von der Einräumung eines Warenkreditversicherungslimits für den Käufer bei dem seine Forderungen versichernden Unternehmen abhängig zu machen.

3. Die Sicherheitsleistung muss vor dem Datum des ersten Verkaufs der Ware an den Käufer erbracht werden. Leistet der Käufer innerhalb dieser Frist keine Sicherheit, ist der Verkäufer berechtigt, die Warenlieferung und damit die Auftragserfüllung zu verweigern.

4. Bei Zahlungsverzug des Käufers ganz oder teilweise ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen im Handelsverkehr zu verlangen.

5. Der Verkäufer behält sich vor, dass das Eigentum an der verkauften Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Preises an den Käufer übergeht. Im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware werden die Parteien Miteigentümer der Gesamtheit. Die Anwendung der Bestimmung des Artikels 193 § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
6. Der Ersatz von Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags entstehen, ist in jedem Fall auf die Höhe des Nettopreises der vom Vertrag erfassten Waren begrenzt, und der Verkäufer haftet nur für vorhersehbare und typische Schäden des Käufers.
7. Da sämtliche Forderungen des Verkäufers versichert sind, ist der Verkäufer berechtigt, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, falls der Versicherer den Versicherungsschutz für die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aufhebt. Um eine Vertragsauflösung zu vermeiden, kann der Käufer dem Verkäufer zusätzliche Sicherheiten stellen, deren Annahme oder Ablehnung im alleinigen Ermessen des Verkäufers liegt.
8. Gerät der Käufer mit der Zahlung aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag in Verzug oder wird die Zahlung durch Kreditinstitute, Banken oder andere Zahlungsinstitute mangels Deckung abgelehnt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung aller abgeschlossenen Verträge (einschließlich der Herausgabe von Waren) bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge durch den Käufer zurückzuhalten. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus diesen Gründen entstehen.

9. Beträgt der Zahlungsverzug an den Verkäufer mehr als 30 Tage, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aus dem Rücktritt des Verkäufers können keine Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden.

10. Ist der Käufer zahlungsunfähig, kann der Verkäufer ungeachtet der gesetzten Frist Zahlung verlangen.

11. Gerät der Käufer mit der Bezahlung der Ware um mehr als 30 Tage in Verzug, kann ihm der Verkäufer die Kosten für die Einziehung der zur Erlangung der Bezahlung der gelieferten Ware eingegangenen Forderungen in Rechnung stellen.

Sonstige Bestimmungen
1. Die Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht Gegenstand rechtlicher Schritte sein.

2. Einzeltitel

Die allgemeinen Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Vereinfachung der Textverwendung und haben keine rechtliche Bedeutung, weshalb der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf ihrer Grundlage ausgelegt werden kann.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, solche Bestimmungen zu treffen, die den bisherigen Bestimmungen am nächsten kommen.

4. Mit dem Abschluss des Vertrags akzeptiert der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufverträge und stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 29.08.1997 (Gesetzblatt von 2002, Nr. 101, Pos. 926 mit späteren Änderungen) zu und hat insbesondere das Recht, seine eigenen personenbezogenen Daten einzusehen.

5. In Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
6. Zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten ist das für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht zuständig.

7. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt ausschließlich polnisches Recht.